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Viehausstellung, 1970.
Foto: Oskar Spang, Stadtarchiv Bregenz

HISTORIE

1925
2025

VORGESCHICHTE

Monarchie

 

Seit 1861 ist Vorarlberg ein eigenes Kronland der österreichischen Monarchie.

 

Bestrebungen, die Land- und Forstwirtschaft ökonomisch zweckmäßig zu organisieren, gibt es sowohl auf vereinsrechtlichem Weg als auch von Seiten des Landes Vorarlberg:

 

1862: Der Vorarlberger Landwirtschaftliche Verein wird gegründet.

1878: Das Land Vorarlberg stellt einen Landeskultur-Ingenieur an.

1911: Der Landtag ruft einen Landeskulturrat für Vorarlberg ins Leben, um die wirtschaftlichen und berufsständischen Interessen der Landwirtschaft zu vertreten. Als Präsident fungiert 1914-1919 Jodok Fink, der spätere Vizekanzler der Republik Österreich.

 

Erste Republik

 

1921: Mit Verspätung gegenüber den anderen Bundesländern werden in Vorarlberg eigene Agrarbehörden eingerichtet. Zwischen diesen und dem bestehenden Landeskulturrat kommt es zu Kompetenzstreitigkeiten. Als Reaktion darauf und unter dem Einsparungsdruck der schwierigen Wirtschaftslage erwägt die Vorarlberger Landesregierung Optionen zur Zusammenlegung der Agenden.


GRÜNDUNG

10. März 1925: Der Landtag beschließt die Errichtung einer Bauernkammer für Vorarlberg mit folgenden Kompetenzen:

 

1. Autonome Vertretung der berufsständischen Interessen.

 

Gegen den Widerspruch der Sozialdemokratischen Partei wird eine gemeinsame Berufsvertretung für Bauern (Arbeitgeber) und bäuerliche Arbeiter (Arbeitnehmer) beschlossen.

 

Otto Ender (Landeshauptmann, Christlichsoziale Partei): „Es ist kein einziger anderer Stand auf der Erde vorhanden, bei dem das Verhältnis von Angestellten und Arbeitgeber inniger wäre, das Zusammenarbeiten und Zusammenleben so eng, wie bei Ihrem Stand. Gerade das nahe Zusammenleben rechtfertigt die gemeinsame Arbeit beider Teile in einer Kammer.“

 

Johann Müller (Landtagsabgeordneter, Christlichsoziale Partei): „Die Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft in die Bauernkammer entspricht am besten den besonderen Verhältnissen in der Landwirtschaft unseres Landes.“

 

Wilhelm Sieß (Landtagsabgeordneter, Sozialdemokratische Partei): „In diesem Gesetzentwurf ist vor allen Dingen ein schwerer Mangel, ich möchte sagen, eine Schädigung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter dadurch geschehen, dass Sie dieselben in die Bauernkammer einbezogen haben; denn bedenken Sie, 3 Vertretern der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter stehen 13 Vertreter der Bauernschaft, die in diesem Falle Dienstgeber sind, gegenüber.“

 

Lorenz Dür (Landtagsabgeordneter, Christlichsoziale Partei): „Das Gesetz hat, auch vom Standpunkte der christlichen Arbeiter aus gesehen, einen Schönheitsfehler. Es erscheint uns nicht als idealer Zustand, durchaus nicht, daß die land- und forstwirtschaftliche Arbeiterschaft hier in die Bauernkammer einbezogen werden soll. Wir haben aber die Meinung, dass es nicht Sache des Landtages ist, diesbezüglich die endgiltigen Bestimmungen und Verfügungen zu treffen, sondern dass das Sache des Nationalrates ist.“

 

2. Förderung der Landwirtschaft und Landeskultur.

Diese Kompetenz sollte zuerst einem neuen Landeskulturamt zufallen, auf Drängen des Landeskulturrates wird die Gesetzesvorlage jedoch abgeändert.

 

Otto Ender (Landeshauptmann): „Ich habe die innige Überzeugung, dass die Vorarlberger Bauernschaft tüchtige Leute in ihre Kammer entsendet hat, die kein anderes Ziel haben, als eine objektive, richtige, klare, bewusste Förderung der Standesinteressen und es auch verstehen, unter Rücksichtnahme auf die gesamte Volkswirtschaft, die Bauernschaft auf den höchsten Stand zu bringen und das bäuerliche Erwerbsleben fruchtbringend zu gestalten.“

 

Josef Anton Hillbrand (letzter Präsident des Landeskulturrates und erster Präsident der Bauernkammer): „Wir sind dem hohen Landtag großen Dank schuldig, dass er der Vorarlberger Landwirtschaft eine auf demokratischer Grundlage aufgebaute Standesvertretung gegeben und diese mit weitgehndster Autonomie ausgestattet hat. (…) Ich bitte, an den hohen und großen Aufgaben, an den großen Obliegenheiten, die der Kammer zustehen, in voller Eintracht mitzuarbeiten, beseelt von Brudersinn und Standesbewusstsein. Nur ein Sinnen und Trachten soll uns beseelen, das Wohl und Wehe aller Mitglieder unseres Berufsstandes, sei es Bauer oder Knecht, wahrzunehmen, ihr Interesse zu hegen und zu pflegen.“

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